Information
Zur Zeit sind für geschützte Biber im Land Färöer keine Beschlagnahmen bekannt.
Allerdings werden Erzeugnisse des folgenden geschützten Tieres in der Region um Färöer angeboten; diese dürfen Sie grundsätzlich nicht mitbringen.
Biber
Geschützte Erscheinungsformen:
Geschützte Arten
1) Diese Art ist von der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL) der Europäischen Union erfasst, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wird. Die Einfuhr nach Deutschland, auch zum persönlichen Gebrauch, ist nur in wenigen, ganz bestimmten Ausnahmefällen mit einer schriftlichen Genehmigung der Artenschutzbehörde eines Mitgliedstaates zulässig.