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Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung von ergänzenden Informationsangeboten zum Thema Artenschutz.
Informationen zum Artenschutz in Verbindung mit dem Zoll finden Sie auch auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) informiert unter anderem über die Regelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und den dazu erlassenen EG-Verordnungen beziehungsweise Richtlinien sowie über die Antragstellung für die Erteilung einer Genehmigung oder Bescheinigung zur Befreiung vom Vermarktungsverbot.
Mit dem Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) stellt das Bundesamt für Naturschutz Informationen zu geschützten Tier- und Pflanzenarten für Experten bereit.
Das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen" (CITES) hat sich zum Ziel gesetzt, der weltweiten Naturausbeutung entgegenzuwirken. Das CITES-Sekretariat spielt innerhalb des Washingtoner Artenschutzübereinkommens eine zentrale Rolle. Die Website des CITES-Sekretariats erläutert Zweck, Aufgaben und Aufbau des Artenschutzübereinkommens.
Die Umweltstiftung World Wide Fund For Nature (WWF) berichtet auf ihrer Internetseite über aktuelle weltweite Naturschutzprojekte. Weiterhin finden Sie Informationen zum Artenschutz, unter anderem auch zum weltweit größten Programm zur Untersuchung, Überwachung und Dokumentation des Handels mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, dem Artenschutzprogramm TRAFFIC.
TRAFFIC hat sich zum Ziel gesetzt, den Handel mit wild lebenden Arten und deren Produkten naturschonend zu gestalten, sodass eine Ausrottung von Arten verhindert werden kann.