Artenschutz

Hinweis

Huftiere

Geschützte Erscheinungsformen:

Geschützte Arten


1) Diese Art ist von der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL) der Europäischen Union erfasst, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wird. Die Einfuhr nach Deutschland, auch zum persönlichen Gebrauch, ist nur in wenigen, ganz bestimmten Ausnahmefällen mit einer schriftlichen Genehmigung der Artenschutzbehörde eines Mitgliedstaates zulässig.