Information
Zur Zeit sind für geschützte Zierpflanzen im Land St. Pierre und Miquelon keine Beschlagnahmen bekannt.
Allerdings werden Erzeugnisse der folgenden geschützten Pflanzen in der Region um St. Pierre und Miquelon angeboten; diese dürfen Sie grundsätzlich nicht mitbringen.
Zierpflanzen
Geschützte Erscheinungsformen:
Geschützte Arten
1) Anhang A enthält die Arten, die auf Grund der Bedrohung ihrer Populationen unter den höchsten Schutz gestellt sind. Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union ist streng reglementiert und erfordert die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates.
2) Anhang B enthält die Arten, die auf Grund ihrer Gefährdung unter besonderen Schutz gestellt sind. Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union ist reglementiert und erfordert grundsätzlich die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates. Lediglich die Ein- bzw. Ausfuhr von toten Exemplaren zum persönlichen Gebrauch erfordert in der Regel nur die Genehmigung des Herkunftslandes.