Information
Zur Zeit sind für geschützte Robben und Walrosse im Land St. Pierre und Miquelon keine Beschlagnahmen bekannt.
Allerdings werden Erzeugnisse des folgenden geschützten Tieres in der Region um St. Pierre und Miquelon angeboten; diese dürfen Sie grundsätzlich nicht mitbringen.
Robben und Walrosse
Geschützte Erscheinungsformen:
Geschützte Arten
1) Anhang B enthält die Arten, die auf Grund ihrer Gefährdung unter besonderen Schutz gestellt sind. Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union ist reglementiert und erfordert grundsätzlich die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates. Lediglich die Ein- bzw. Ausfuhr von toten Exemplaren zum persönlichen Gebrauch erfordert in der Regel nur die Genehmigung des Herkunftslandes.