Information
Zur Zeit sind für geschützte Huftiere im Land Papua-Neuguinea keine Beschlagnahmen bekannt.
Allerdings werden Erzeugnisse des folgenden geschützten Tieres in der Region um Papua-Neuguinea angeboten; diese dürfen Sie grundsätzlich nicht mitbringen.
Huftiere
Geschützte Erscheinungsformen:
Geschützte Arten
1) Diese Art ist von der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL) der Europäischen Union erfasst, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wird. Die Einfuhr nach Deutschland, auch zum persönlichen Gebrauch, ist nur in wenigen, ganz bestimmten Ausnahmefällen mit einer schriftlichen Genehmigung der Artenschutzbehörde eines Mitgliedstaates zulässig.