Information
Zur Zeit sind für geschützte Alkenvögel im Land Norwegen keine Beschlagnahmen bekannt.
Allerdings werden Erzeugnisse des folgenden geschützten Tieres in der Region um Norwegen angeboten; diese dürfen Sie grundsätzlich nicht mitbringen.
Alkenvögel
Geschützte Erscheinungsformen:
Keine Erscheinungsformen gefunden.
Geschützte Arten
1) Diese Art ist von der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union erfasst, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wird. Die Einfuhr nach Deutschland, auch zum persönlichen Gebrauch, ist nur in wenigen, ganz bestimmten Ausnahmefällen mit einer schriftlichen Genehmigung der Artenschutzbehörde eines Mitgliedstaates zulässig.