Information
Zur Zeit sind für geschützte Hundeartige im Land Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik keine Beschlagnahmen bekannt.
Allerdings werden Erzeugnisse des folgenden geschützten Tieres in der Region um Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik angeboten; diese dürfen Sie grundsätzlich nicht mitbringen.
Hundeartige
Geschützte Erscheinungsformen:
Geschützte Arten
1) Abhängig von ihrer Population können bestimmte Arten sowohl im Anhang A als auch im Anhang B der EG-Artenschutzverordnung genannt sein. Beispielsweise unterliegen beim Leistenkrokodil (Crocodylus porosus) die Populationen Australiens, Indonesiens und Malaysias dem Anhang B der EG-Artenschutzverordnung. Alle anderen Populationen des Leistenkrokodils stehen im Anhang A der EG-Artenschutzverordnung. Die Ein- und Ausfuhr von Arten des Anhangs A bzw. B in die und aus der Europäischen Union ist streng reglementiert und erfordert grundsätzlich die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates. Lediglich die Ein- bzw. Ausfuhr von toten Exemplaren des Anhangs B zum persönlichen Gebrauch erfordert in der Regel nur die Genehmigung des Herkunftslandes.