Information
Zur Zeit sind für geschützte Papageien im Land Tschagosinseln keine Beschlagnahmen bekannt.
Allerdings werden Erzeugnisse des folgenden geschützten Tieres in der Region um Tschagosinseln angeboten; diese dürfen Sie grundsätzlich nicht mitbringen.
Hinweis
Wartungsarbeiten: Am Donnerstag, den 25. Juni 2026 von 09:00 bis 13:00 Uhr finden Wartungsarbeiten statt.
Während dieser Zeit ist 'Artenschutz im Urlaub' nicht erreichbar.
Papageien
Geschützte Erscheinungsformen:
Geschützte Arten
1) Diese Art ist in Anhang C der Verordnung aufgeführt, um sie im internationalen Handel wirkungsvoll zu schützen. Für die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union von lebenden Exemplaren sind artenschutzrechtliche Dokumente des Ausfuhrstaates sowie eine Einfuhrmeldung erforderlich. Die Einfuhr toter Exemplare zum persönlichen Gebrauch ist grundsätzlich ohne Dokumente erlaubt.


