Information
Zur Zeit sind für geschützte Störe im Land Mikronesien, Föderierte Staaten von keine Beschlagnahmen bekannt.
Allerdings werden Erzeugnisse des folgenden geschützten Tieres in der Region um Mikronesien, Föderierte Staaten von angeboten; diese dürfen Sie grundsätzlich nicht mitbringen.
Störe
Geschützte Erscheinungsformen:
Geschützte Arten
1) Anhang B enthält die Arten, die auf Grund ihrer Gefährdung unter besonderen Schutz gestellt sind. Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union ist reglementiert und erfordert grundsätzlich die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates. Lediglich die Ein- bzw. Ausfuhr von toten Exemplaren zum persönlichen Gebrauch erfordert in der Regel nur die Genehmigung des Herkunftslandes.