Information
Zur Zeit sind für geschützte Heil- und Kosmetikpflanzen im Land Komoren keine Beschlagnahmen bekannt.
Allerdings werden Erzeugnisse der folgenden geschützten Pflanze in der Region um Komoren angeboten; diese dürfen Sie grundsätzlich nicht mitbringen.
Heil- und Kosmetikpflanzen
Geschützte Erscheinungsformen:
Geschützte Arten
1) Anhang B enthält die Arten, die auf Grund ihrer Gefährdung unter besonderen Schutz gestellt sind. Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union ist reglementiert und erfordert grundsätzlich die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates. Lediglich die Ein- bzw. Ausfuhr von toten Exemplaren zum persönlichen Gebrauch erfordert in der Regel nur die Genehmigung des Herkunftslandes.